Öffentliche Bestellung
öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
für das Maurer- und Betonbauerhandwerk (HWK Chemnitz)
Öffentlich bestellt und vereidigt – was bedeutet das?
Insbesondere für die Arbeit bei Gerichten oder Behörden ist seitens des Gesetzgebers eine Art Qualitätssicherungssystem für Sachverständige geschaffen worden – die öffentliche Bestellung.
Sachverständige mit herausragender Qualifikation und besonderem Fachwissen werden von den vom Staat beauftragten Bestellungskörperschaften (z.B. Handwerkskammer) einem aufwendigen Prüfungsprozess unterzogen, in welchem sie ihre fachliche und persönliche Eignung belegen müssen.
Nach bestandener Prüfung erfolgt die öffentliche Bestellung, bei der der Sachverständige auch darauf vereidigt wird, unabhängig und unparteiisch zu handeln.
Nach der Bestellung unterliegt er der ständigen Aufsicht durch die bestellende Körperschaft, muss sich regelmäßig weiterbilden und in regelmäßigen Abständen seine Eignung belegen.
Zum geprüften Leistungsbild gehören:
- Vertrag / Kalkulation / Abrechnung
- Bauplanung
- Bauorganisation
- Erdarbeiten
- Entwässerungsleitungen
- Mauerwerk und Betonbau
- Innenputz und Außenputz
- Estrich
- Fliesen- und Plattenbeläge